Schleswig: Kinderpornografie-Prozess gegen Mann aus Angeln


A 43-year-old man in Schleswig, Germany, received a suspended sentence for possessing child pornography, highlighting the complexities of sentencing when intellectual disabilities are involved.
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Die Richterin und ihre Schöffen hatten im Strafverfahren gegen einen Mann aus dem Raum Angeln keine einfache Entscheidung zu treffen. Schon von Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht Schleswig standen die schweren Taten des Angeklagten im Gegensatz zu seiner Schuldfähigkeit.

Der 43-Jährige lebt in einer betreuten Wohneinrichtung. Seine intellektuellen Fähigkeiten seien stark eingeschränkt, so bestätigen Ärzte das Krankheitsbild. Dieser Umstand war Teil des Urteils und begleitete die Beteiligten durch das Verfahren.

Schwere VorwĂĽrfe gegen den Angeklagten

Die Anklagepunkte wiegen schwer. Dem Angeklagten wurde der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen vorgeworfen. Zeitraum der Taten seien die Jahre 2021 bis 2023. Neben mehreren Tausend legalen Pornodateien wurden auf dem Handy des Mannes auch Bilder und Videos in geringer zweistelliger Menge von Kindern und Jugendlichen gefunden. Zwei Hausdurchsuchungen haben diese zutage gebracht.

Die Aufnahmen zeigen zum Teil eindeutig sexuelle Handlungen an und mit Kindern und Jugendlichen. Diese Dateien seien schlimmer als in ähnlichen Verfahren, erklärt die Richterin, da sie als Videoaufnahmen den Kindesmissbrauch sichtbar zur Schau stellten. Jedoch sei die Anzahl der gefundenen Kinderpornos geringer als bei der Mehrheit anderer Täter. Die Richterin macht zudem deutlich: „Hinter jeder einzelnen Datei steckt ein sexueller Missbrauch an einem unschuldigen Kind. Das muss Ihnen klar sein.“

„Hinter jeder einzelnen Datei steckt ein sexueller Missbrauch an einem unschuldigen Kind. Das muss Ihnen klar sein.“

Richterin

am Amtsgericht Schleswig

Doch nach der ersten Hausdurchsuchung habe der Angeklagte seine Taten nicht beendet. Vielmehr habe er den Kontakt zu Kindern über Online-Messenger-Dienste gesucht und diese in einem zehnjährigen Mädchen und einer 36-jährigen Frau gefunden. Diese habe sich als elfjährige Freundin des anderen Mädchens ausgegeben, um Beweise gegen den Täter zu sammeln. Beide Personen sollten dem Angeklagten eindeutige Bilder senden. Insbesondere der 36-Jährigen, die der Mann für ein Kind gehalten habe, habe er deutlich sexuell orientierte Nachrichten geschrieben. An Details könne er sich angeblich nicht mehr erinnern: „Kann schon sein. Vielleicht habe ich ein paar Andeutungen gemacht.“

So lief das Verfahren in Schleswig

Bereits zu Beginn stellt die Staatsanwaltschaft die Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes fest. Es sei mehr als unklar, ob ihm bewusst gewesen sei, was er da tue. Daran hat auch die Richterin bis kurz vor dem Urteil Zweifel: „Ich bin mir nicht sicher, ob die Einsicht jetzt bei Ihnen angekommen ist.“ Auch die Staatsanwaltschaft schätzt das so ein. Schließlich sei auch nach der ersten Durchsuchung keine Änderung eingetreten. Vielmehr habe der Angeklagte danach erst den aktiven Kontakt zu Kindern gesucht.

Belastendes und Entlastendes zugleich

Lange dauert die Besprechung zwischen Richterin und Schöffen. Staatsanwältin und Verteidiger sind sich in dem geforderten Strafrahmen einig und fordern gleichlautend eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Verteidiger zu dem Angeklagten: „Ich glaube, Sie haben hier wirklich viel Glück gehabt heute.“

Für das Gericht ist daher die heikle Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht. Der 43-Jährige ist bisher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, habe sich vor dem Verfahren freiwillig in eine Sexualtherapie begeben und seine Taten gestanden. Allerdings sei die strafrechtliche Relevanz der gefundenen Aufnahmen und die Schwere der Tat sehr groß.

Zuletzt schließt sich das Gericht der geforderten Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung mit harten Auflagen an: Der Angeklagte darf sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern. Ebenso darf er während der Bewährungszeit kein internetfähiges Gerät oder soziale Netzwerke nutzen und muss eine Strafzahlung von 1000 Euro an eine Organisation für Kinder mit Missbrauchserfahrung leisten.

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