Das nächste Jahr bringt umfassende Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen im Aargau. Von Steuererleichterungen über erhöhte Pflegeleistungen bis hin zu neuen Regeln für die Behindertenhilfe – dieser Überblick zeigt, was sich im Jahr 2025 alles ändert.
Der Grosse Rat hat am 3. Dezember 2024 die Steuergesetzrevision 2025 verabschiedet. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Behördenreferendum ergriffen. Das heisst, es wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 abgestimmt.
Die Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner steigen auf 200 Franken pro Tag (bisher 152). Das entlastet Betroffene und ihre Angehörigen.
Neu geregelt ist auch die Möglichkeit, pflegende Angehörige bei Spitex-Organisationen zu beschäftigen, was finanzielle Unterstützung und Anerkennung für deren Arbeit bringt. Zudem wird spezialisierte ambulante Palliativpflege genauer definiert und vergütet, wodurch Betroffene besser versorgt werden können.
Die Verpflegungsgelder für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige steigen um 50 Rappen pro Tag. Diese Beträge sollen die Teuerung ausgleichen und sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse weiterhin abgedeckt sind.
Erwachsene in Unterkünften erhalten damit künftig 9 Franken pro Tag, Kinder unter 16 Jahren 8.50 Franken. Für ausreisepflichtige Personen, die keine Verpflegung erhalten, gibt es neu 8 Franken pro Tag.
Die Verordnung über das Pilotprojekt zur Subjektfinanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen beschreibt ein fünfjähriges Pilotprojekt. Ziel ist die Erprobung der Subjektfinanzierung, wobei Menschen mit Behinderungen Gutscheine für Leistungen in teilnehmenden Einrichtungen (Wohnen, Arbeiten) erhalten. So können Betroffene selbst bestimmen, bei welchen Anbietern sie die benötigten Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Winzer im Aargau können ihre Spitzenweine nun mit einem offiziellen Gütesiegel «Grand Cru Aargau» auszeichnen lassen. Das schafft nicht nur eine Qualitätsmarke, sondern kann den Winzern helfen, ihre Produkte besser zu vermarkten.
Gleichzeitig schützen strengere Regeln für den Gewässerschutz die Umwelt, indem Rebberge Pufferstreifen zu Gewässern einhalten müssen.
Die überarbeiteten Vorschriften beseitigen Unsicherheiten bei der Beurkundung, zum Beispiel in Bezug auf Abläufe und rechtliche Details. So werden etwa Urkunden aus anderen Schweizer Kantonen anerkannt, was den Rechtsverkehr zwischen den Kantonen vereinfacht.
Es gibt auch Änderungen bei der Notariatsprüfung: Der Kreis der potenziellen Kandidaten wird erweitert. Neu sind auch Personen, die im Anwaltsregister eingetragen sind, zugelassen. Die Prüfungskommission wird flexibler und handlungsfähiger, weil sie um zwei Ersatzmitglieder erhöht wird.
Die Beiträge für Tierhalter pro Nutztier steigen, um Krankheiten wie Moderhinke bei Schafen zu bekämpfen. Pro Grossvieheinheit sind das neu 9 Franken (bisher 5), pro Bienenvolk 3 Franken (bisher 1).
Für Tierhaltende bedeutet dies höhere jährliche Kosten, aber auch die Sicherheit, dass Tierseuchen besser kontrolliert werden können, was den gesamten Bestand schützt.
Für ausserdienstliche und Sportschiessanlagen ist ab sofort die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz verantwortlich. Das vereinfacht die Erteilung von Betriebsbewilligungen und sorgt für klare Regeln.
Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten bei Mobilmachungen und militärischem Disziplinarrecht auf kantonaler Ebene präzisiert. So ist in der Verordnung beispielsweise festgelegt, dass die Kantonale Notrufzentrale für das Kommando der Armee permanent erreichbar sein muss oder dass bei Disziplinarfehlern das Kreiskommando Aargau zuständig ist.
Skip the extension — just come straight here.
We’ve built a fast, permanent tool you can bookmark and use anytime.
Go To Paywall Unblock Tool