„Bichlfeld Nord“: Schlechinger Gemeinderat diskutiert über Schranke vor Privatstraße


The Schleching Gemeinderat debated several proposals, including the contentious issue of a private road's conversion to a public one, the use of a new school gymnasium, and applications for secondary residences.
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Schranke vor Privatstraße, Bauern vom Trecker? Schlechings Gemeinderat ist entzweit

Stand: 15.04.2025, 11:05 Uhr

Von: Sybilla Wunderlich

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Auch eine Schranke war Teil der Diskussion um die Zufahrtssituation beim Bebauungsplan „Bichlfeld Nord“. © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow/Martin Gerten

In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schleching wurden nur die wenigsten Anträge angenommen. Besonders stark diskutiert wurde über die Zufahrts-Situation beim Bebauungsplan „Bichlfeld Nord“ - das kam dabei heraus.

Schleching – Um die Genehmigung zur Nutzung als Nebenwohnung auf einem Grundstück im Ortsteil Ettenhausen, ging es in einem Tagesordnungspunkt auf der Gemeinderatssitzung. Die Antragsteller besitzen seit über zehn Jahren eine Wohnung als Nebenwohnsitz in Schleching, es wurde der Wunsch geäußert, diesen Nebenwohnsitz auf das Grundstück in Ettenhausen zu verlegen und die Wohnung als Hauptwohnsitz zu vermieten.

Das Grundstück in Ettenhausen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet, außerdem im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung. Ausnahmen können nach Paragraph 4 der Fremdenverkehrssatzung nur erteilt werden, wenn die Nutzung als Nebenwohnung vor dem Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen wurde. (Bestandsrecht). Das ist hier nicht der Fall. Das Grundstück wurde 2011 vor den Antragstellern käuflich erworben und ist seitdem unbebaut.

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Ein genehmigter Bauantrag aus dem Jahr 2024 liegt vor; schon damals beschloss der Gemeinderat, die Entstehung von neuen Zweitwohnsitzen zu vermeiden. Eine Nutzung als Nebenwohnung widerspricht der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr und beeinträchtigt die städtebauliche Entwicklung. Schon damals war klar, dass die Hauptwohnsitzbindung unabdingbar ist. Nach diesen Tatsachen konnte das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag nicht erteilt werden, da es kein Bestandsrecht für die Nutzung als Nebenwohnung/Zweitwohnsitz gibt. Die Entscheidung der Gemeinderäte war einstimmig.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung von einem Hauptwohnsitz in Raiten für eine kurzzeitige touristische Nutzung. Die Antragstellerin ist aus beruflichen Gründen sechs Wochen im Ausland und wollte ihre Doppelhaushälfte in dieser Zeit als Ferienwohnung anbieten. Die Gemeinderäte lehnten die Bauvoranfrage ab, da sie für die touristische Nutzungsänderung den verlorenen Wohnraum als Hauptwohnsitz sehen.

Privatstraße bleibt bestehen im Bebauungsplan „Bichlfeld Nord“

Ein denkbar knappes Ergebnis der Abstimmung gab es beim nächsten Tagesordnungspunkt. Geschäftsführer Martin Plenk trug den Antrag von Gemeinderatsmitglied Andi Hell (UBS) vor, in dem es um die Zufahrtssituation bei der Erweiterung des Bebauungsplanes „Bichlfeld-Nord“ ging. Die südliche Zufahrt soll als öffentliche Straße in den Änderungsbereich mit aufgenommen werden, um die Zufahrtsproblematik (jetzt Privatstraße) für die Zukunft rechtssicher zu regeln.

Das Landratsamt erachtete die nördliche Zufahrt über die öffentliche Straße von der Bichlfeldstraße kommend und weiter nach Süden über eine Privatstraße als vertretbar. Der Vorschlag war, auf dem südlichen Privatweg die Regelung zum Beispiel mit einer Schranke vorzunehmen. Vier Gemeinderatsmitglieder fanden diesen Vorschlag vertretbar.

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Acht Mitglieder sahen diesen Vorschlag als nicht zumutbar. Der Weg führt zu landwirtschaftlich genutztem Gebiet. Praktisch gesehen wird kein Bauer jedes Mal vom Trecker klettern, um die Schranke zu öffnen, um zu seinem Feld zu kommen. Es hatte fast jedes Gemeinderatsmitglied eine Meinung dazu, die zu dem Ergebnis führte, dass die Möglichkeit aus der Privatstraße in eine öffentliche Straße zu machen, mit 6 : 6 Stimmen abgelehnt wurde.

Nutzung für den neuen Turnraum in der Grundschule

Johanna Detsch von der Gemeindeverwaltung trug den Sachverhalt zum neuen Turnraum in der Grundschule vor. Er steht kurz vor der Fertigstellung und kann zeitnah für den Schulsport freigegeben werden. In der Vergangenheit wurde der alte Turnraum durch Vereine und Andere genutzt, zum Beispiel für Skitraining oder Yoga. Johanna Detsch berichtete weiter, dass bereits viele Anfragen in der Gemeinde vorliegen, ob weiterhin eine Fremdnutzung möglich ist.

Geregelt müsste dies werden durch einen Nutzungsvertrag. Die Gemeinderäte waren sich in der Mehrheit einig, dass die Schlechinger Vereine Vorrang bei der Nutzung haben sollen, aber auch Fremdnutzung soll möglich sein. Ein Nutzungsentgelt soll dann verlangt werden, Christian Zaiser (UBS) schlug dazu vor, in den Nachbargemeinden Informationen einzuholen, wie es dort gehandhabt wird. Eine Nutzung würde frühestens ab September nach den Sommerferien infrage kommen.

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