Strafgebühr für verpasste Arzttermine? Das fordern Ärzte aus Rosenheim


Doctors in Rosenheim, Germany, are debating the implementation of penalty fees for missed appointments, with varying opinions on the fairness and practicality of such a measure.
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Arzttermin verpasst: Das könnte bald richtig teuer werden – was Rosenheimer Ärzte fordern

Stand: 14.04.2025, 05:51 Uhr

Von: Magdalena Aberle

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Braucht es Strafgebühren für verpasste Arzttermine? Dr. Michael Iberer, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Rosenheim, ist sich da nicht so sicher. © Daniel Karmann (dpa), Iberer

Wer nicht kommt, soll zahlen: Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte fordert eine Strafgebühr für verpasste Arzttermine. Die soll bis zu 100 Euro betragen. Wie oft in Rosenheim Termine nicht abgesagt werden und welche Gebühr Ärzte hier für angemessen halten.

Rosenheim – Den Arzttermin zu verpassen oder kurzfristig doch noch abzusagen, könnte künftig teuer werden. Bis zu 100 Euro Strafgebühr fordert jetzt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte in solchen Fällen. Doch was sagen Ärzte in Rosenheim dazu? Und wie häufig kommt es überhaupt vor, dass Arzttermine nicht wahrgenommen werden?

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„Dass Patienten Termine nicht oder zu kurzfristig absagen, kommt bei uns auch nahezu täglich vor“, sagt Dr. Michael Iberer. Er ist nicht nur Inhaber der Salinpraxis, sondern auch Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Rosenheim. Echte Lücken entstehen ihm zufolge dadurch aber nicht: „Meistens können wir dann kurzfristig jemanden einschieben oder es wartet ein Notfallpatient“, erklärt er.

Ärztliche Leistung nicht kostenlos anbieten

Anders sieht es in der Praxis von Dr. Fritz Ihler aus, der als Facharzt für Allgemeinmedizin und Hausarzt in Rosenheim tätig ist. „Bei uns kommt es äußerst selten vor, dass Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen werden.“ Er verlangt bisher kein Ausfallhonorar.

„Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass unsere Praxen wirtschaftlich organisiert sind und wir in unserer Arbeitszeit auch unser Honorar verdienen müssen, um die immer mehr steigenden Unkosten bezahlen zu können“, betont Ihler. Hinzu komme, dass vielleicht ein anderer Patient den Termin, der unentschuldigt nicht wahrgenommen wurde, dringend gebraucht hätte.

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„Auch bei angeforderten Hausbesuchen kommt es gelegentlich vor, dass der Patient, ohne es uns mitzuteilen, schon vom Rettungsdienst abgeholt wurde“, erzählt der Mediziner. Man könne und wolle die ärztliche Leistung nicht kostenlos anbieten. „Ein Ausfallhonorar für einen nicht abgesagten Arzttermin halte ich für angemessen“, betont Ihler. So könne man schließlich auch einen gebuchten Urlaub nicht ohne Ausfallhonorar einfach nicht antreten.

Kritik aus der Salinpraxis

Dr. Michael Iberer, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Rosenheim. © Iberer

Die Salinpraxis von Dr. Michael Iberer verlangt bisher ebenfalls keine Strafgebühr. „Dies wäre rechtlich nur schwer durchsetzbar“, sagt Iberer. Seines Wissens müsse man dafür nachweisen, dass der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte. „Was mir zu aufwendig erscheint“, betont er. Ein Ausfallhonorar von 50 Euro hält er für angemessen.

Grundsätzlich steht er dem Vorschlag aber kritisch gegenüber. „Ich bin kein Fan von Strafgebühren“, sagt Iberer. Ihm sei es wichtig, dass zu den Patienten ein gutes Verhältnis besteht. „Dann kommen Nichterscheinen oder kurzfristige Absagen hoffentlich auch selten vor“, so der Mediziner.

Manchmal häuft es sich bei bestimmten Patienten aber doch. Dann spreche man auch mal eine Mahnung aus. „Sollte das nicht helfen, bekommt der Patient einfach keine Termine mehr“, betont Iberer.

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Vergabe an Patienten auf der Warteliste bedeutet Mehraufwand

Auch Fachärzte sind von verpassten Arztterminen betroffen. So erzählt etwa Dr. Stefan Reichel von der Gastroenterologie Rosenheim: „Die Häufigkeit der Terminabsagen dürfte bei fünf bis zehn Prozent liegen.“ Die erfasse man in der Praxis am Max-Josefs-Platz allerdings nicht statistisch.

„Bei rechtzeitiger Absage innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem Termin wird dieser soweit möglich an Patienten von der Warteliste vergeben“, erklärt Reichel. Das bedeute dennoch einen nicht unerheblichen organisatorischen Mehraufwand. „Vereinbarte Termine für endoskopische Untersuchungen werden in bis zu vier Prozent der Fälle von gesetzlich Versicherten nicht wahrgenommen“, betont der Medizinier. Und das trotz entsprechender Erinnerungen via Smartphone, wie er sagt.

Das leere Wartezimmer einer Hausarztpraxis. (Symbolbild) © Daniel Karmann (dpa)

Strafgebühr im „Wert der nicht wahrgenommenen Leistung“

Strafgebühren verlangt die Praxis allerdings nicht. „Aufgrund der mangelnden Unterstützung durch den Gesetzgeber stellen wir derzeit kein Ausfallhonorar in Rechnung“, so der Facharzt. Diese Unterstützung würde er sich aber wünschen und schließt sich der Forderung des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte an.

„Die Idee einer in zahlreichen anderen Branchen längst etablierten Begleichung eines Verdienstausfalls ist auch angesichts des bestehenden Termindrucks längst überfällig“, sagt Reichel. Er fordert deshalb eine Strafgebühr, die „mindestens den Wert der nicht wahrgenommenen Leistung betragen“ soll.

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