PS-Beschränkung für Neulenker –
«Ein ‹Sorry, es tut mir leid› reicht mir nicht», sagt die angefahrene PassantinRaserunfälle mit stark motorisierten Autos nehmen zu. Gabriella Z. ist von einem 18-Jährigen in einem 600-PS-Mercedes verletzt worden. Sie unterstützt den Ruf nach einer Leistungsbegrenzung.
- Neue Zahlen zeigen einen markanten Anstieg von Raserdelikten.
- Jedes vierte Auto in der Schweiz verfügt über mindestens 180 PS.
- Gefordert wird eine Beschränkung auf 150 bis 200 PS für Neulenker.
- Gemäss der Stiftung Roadcross könnte eine Beschränkung einen ähnlich positiven Effekt haben wie die Einführung der 0,0-Promille-Grenze.
Es ist kurz vor Feierabend Ende März an einem Verkehrsknotenpunkt in Zürich. Am Rotlicht wartet ungeduldig ein schwarzer Mercedes AMG GTR. Als die Ampel auf Grün wechselt, drückt der 18-jährige Lenker seine 600 PS durch. Das Aufheulen des Motors hört Gabriella Z. noch, aber was danach passiert ist, erzählen ihr später Passanten und die Polizei.
Mitten auf der Kreuzung beginnt der Bolide zu schleudern, schlingert aufs Trottoir, knallt dort in Gabriella Z., kommt auf die zweite Spur stadteinwärts und kracht schliesslich in eine Gartenmauer.
Die 69-Jährige erleidet zwei Brüche und spürt noch heute die Folgen. «Das Bein ist nicht vollständig geheilt und schränkt mich täglich ein», sagt sie. Die Seniorin muss sich immer wieder ausruhen – an Wandern oder Skifahren ist nicht zu denken.
«Sorry, es tut mir leid», sagte der Raser noch auf der Unfallstelle. Diese flapsige Entschuldigung reicht Gabriella Z. als Wiedergutmachung nicht. «Wer so mitten in der Stadt Gas gibt, neben Kindern, Velofahrern und Tramhaltestellen, nimmt es in Kauf, andere Menschen schwer zu verletzen oder sogar zu töten.»
Sie fordert deshalb eine PS-Beschränkung für Junglenker. «Hochmotorisierte Autos sind nichts für junge Typen mit ausgeprägtem Imponiergehabe.»
Mit dieser Forderung ist Gabriella Z. nicht allein. Auch dem Leiter Strassenverkehr der Staatsanwaltschaft Zürich, Staatsanwalt Michael Huwiler, sind die Verkehrsrowdys ein Dorn im Auge. «Seit Corona steigen die Raserdelikte stark an», sagt er.
Mehr Raserdelikte, oft sind junge Männer involviert
Gab es 2020 im Kanton Zürich noch 141 Raserfälle, waren es letztes Jahr bereits 205. «Inzwischen kommt es im Kanton alle sechs Tage zu einem Raserunfall. Leider immer wieder mit Verletzten oder gar Toten», sagt Staatsanwalt Huwiler. Gemeinsam hätten die Unfälle: Es seien Autos mit extrem hoher Leistung und junge Männer involviert. Und die Schadensumme sei jeweils enorm.
Für Huwiler steht deshalb fest: «Ein Junglenker beziehungsweise Neulenker sollte keine Autos mit 500, 600 oder 700 PS fahren dürfen.» Diese Autos seien für sie fast nicht zu beherrschen und würden auf die Rennstrecke gehören. «Daher wäre eine gesetzliche Leistungsbegrenzung für diese Lenkergruppe sehr sinnvoll.»
Vorstellbar für den Staatsanwalt: eine Beschränkung auf 150 bis 200 PS. Eine Ausnahme würde er bei Oldtimern sowie für Fahrten während der Arbeit, beispielsweise für Garagenlehrlinge, machen.
Andere europäische Länder haben diesen Schritt bereits vollzogen. So dürfen beispielsweise in Italien Neulenker in ihrem ersten Jahr nur Autos bis 102 PS steuern. Und Kroatien sowie Portugal erlauben bis zum 25. Lebensjahr nur eine Höchstgeschwindigkeit von 110 respektive 90 Stundenkilometern.
Zu wenig Opfer: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Nicht nur im Kanton Zürich nehmen die Raserdelikte zu, sondern schweizweit. So wurden vergangenes Jahr 522 Personen rechtskräftig verurteilt. Zehn Jahre zuvor waren es noch 297. Die meisten waren zwischen 20 und 25 Jahre alt.
Die Politik sieht aber keinen Handlungsbedarf. So hat der Nationalrat eine Motion zur PS-Beschränkung für Junglenker abgelehnt. Und der Bundesrat schreibt dazu: «Lediglich 3,6 Prozent der Unfälle mit Verletzten oder Getöteten wurden von Neulenkenden mit einem Fahrzeug verursacht, das mehr als 136 PS hatte.» Auf einen ähnlichen Standpunkt stellt sich Auto Schweiz. Es sei kein kausaler Zusammenhang zwischen der Fahrzeugleistung und Unfällen bekannt, entscheidend sei vielmehr mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, so die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure.
Diese Begründung ist für Gabriella Z. wie ein Schlag ins Gesicht: «Wie viele Opfer braucht es denn?» Sei nicht jedes eines zu viel? Irritiert ist auch die Stiftung Roadcross. Gemäss der Strassenopfer-Organisation entsprechen die 3,6 Prozent fast 60 Unfällen mit Schwerverletzten und Toten pro Jahr. «Eine PS-Beschränkung würde durchaus Leid verhindern», sagt Roadcross-Sprecher Mike Egle.
Die Stiftung geht davon aus, dass eine Herabsetzung der Motorleistung einen ähnlichen Effekt hätte wie die 0,0-Promille-Regelung und die Unfallzahlen spürbar senken könnte. Seit 2014 gilt für Junglenker eine absolute Nulltoleranz. Mit Erfolg: Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss halbiert.
Neulenker seien «noch nicht reif» für PS-Boliden
Warum also die Zurückhaltung? Tatsächlich sind in der Schweiz so viele hoch motorisierte Autos unterwegs wie noch nie. Von den 4,8 Millionen Personenwagen hat heute mehr als jeder vierte 180 und mehr PS. Allein letztes Jahr kamen knapp 70’000 neue Autos mit mehr als 180 PS dazu.
Das liegt einerseits am SUV-Boom, die Autos werden immer schwerer, und andererseits am Anstieg der Elektrowagen. Ein Tesla oder Polestar hat weit über 200 PS. 75 Prozent der neu in Verkehr gesetzten Personenwagen waren rein oder teilelektrisch betrieben.
Unlängst hielt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in einem Bericht fest: «Es ist davon auszugehen, dass der steigende Marktanteil von leistungsstärkeren Personenwagen mit zunehmender Elektrifizierung und häufig grösseren Bauformen und höherem Gewicht einen massgeblichen Einfluss auf die Unfallschwere hat.»
Bei den Elektrofahrzeugen sieht Staatsanwalt Huwiler aber nicht das Problem. Sie seien praktisch nie in Raserdelikte involviert. Problematisch seien jene mit lautem Motor. «Für diese Art Auto ist ein 18-Jähriger einfach noch nicht genügend reif.»
Das zeige sich auch daran, dass die Lenker immer wieder das elektronische Stabilitätsprogramm, kurz ESP, abschalteten. «Weil sie, um zu prahlen, die Räder durchdrehen lassen und driften wollen», sagt Huwiler. Oftmals mit verheerenden Folgen.
Auch beim Unfall an der Zürcher Kreuzung hatte der Lenker das ESP des Mercedes ausgeschaltet. Und ebenfalls ein Klassiker: Er war mit einem geliehenen Auto mit Garagennummer unterwegs. Huwiler macht die Erfahrung, dass es sich bei Raserfällen praktisch immer um geleaste, gemietete oder geliehene Fahrzeuge handelt.
Fest steht: Für den Unfallverursacher dürfte es ungemütlich werden. Grundsätzlich droht dem inzwischen 19-Jährigen im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr auf Bewährung – falls er nicht vorbestraft ist –, und er wird die Kosten abstottern müssen. Diese belaufen sich in solchen Fällen schnell auf Hunderttausende Franken.
Immer wieder hat Gabriella Z. zu hören bekommen, dass mit der PS-Beschränkung die Freiheit der Autolenker eingeschränkt werde. Doch dieses Argument lässt sie nicht gelten: «Und was ist mit meiner Freiheit, die durch den Unfall massiv gelitten hat?»
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