Die Eigentümer planen anstelle der Villa an der Badstrasse 32 einen Neubau mit einem grösseren Volumen. Möglich ist dies, weil die Liegenschaft nicht unter Schutz steht.
Wer sich an der Badener Limmatpromenade unterhalb der Wellnesstherme Fortyseven aufhält, dem sticht die stattliche Villa an der Badstrasse 32 auf Ennetbadener Seite ins Auge. Das liegt auch an den Bauprofilen. Diese sind nämlich ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Villa vor dem Abriss steht. An ihrer Stelle wollen die Eigentümer der Liegenschaft, die Erbengemeinschaft Stucki, einen Neubau mit einem grösseren Volumen erstellen.
Die Liegenschaft ist eine Zeugin der Belle Époque, der Hochblüte des Bäderquartiers am Limmatknie Ende des 19. respektive Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Hotels profitierten davon, dass der Bädertourismus im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs in Europa für eine breitere Bevölkerungsschicht erschwinglich und populär wurde. Die Übernachtungszahlen stiegen stark an, was zahlreiche Hoteliers zu Investitionen veranlasste.
1900 wurde die Villa vom Badener Architekten Arthur Betschon für den damaligen Hotelier des Badhotels Hirschen erbaut. Sie stand unmittelbar neben der 1998 abgebrochenen Dépendance des Hotels. Dementsprechend existiert zur Villa ein ausführlicher Eintrag im Inventar der Kantonalen Denkmalpflege. Erwähnt wird sie auch im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS).
Die Gemeinde Ennetbaden wollte die Villa im Rahmen der letzten Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zwar unter Substanzschutz stellen. «Die Eigentümer wehrten sich mit einer Einwendung erfolgreich gegen diese Absicht», erklärt Andreas Müller, Leiter Bau und Planung der Gemeinde Ennetbaden. Der Gemeinderat hielt daraufhin nicht am Substanzschutz fest.
Den Ausschlag gab die Lage der Villa respektive ihre Nähe zum 2007 fertiggestellten Umfahrungstunnel samt dem nahen Einfahrtsportal.
«Durch den Tunnel wird die Liegenschaft stark eingeengt und hat nicht mehr den angemessenen Freiraum beziehungsweise Garten, welcher ursprünglich zu dieser Villa gehörte», erklärt Müller. Damals war auch der Abriss des ehemaligen Hotels National nebenan bereits beschlossen. Die Villa wäre damit ein einsamer Zeuge jener Zeit geblieben.
Die Gemeindeversammlung vom November 2017 stimmte der revidierten BNO zu. In der Vorlage wurde explizit auf den Verzicht des Substanzschutzes hingewiesen. An der Versammlung sorgte dagegen ein Verbot für den Bau von Terrassenhäusern in einer Zone für eine lebhafte Diskussion. Das Volk lehnte dieses Verbot ab.
Was hat es mit dem Bauprojekt auf sich? Die Liegenschaft mit der Villa befindet sich in der Bäderzone B. Diese legt fest, dass die Bauherrschaft, bei der es sich um die Eigentümer handelt, ein Vorprojekt einreichen muss, der Gemeinderat dies beurteilt und dabei Bauvolumen, Höhe der Bauten und Grenzabstände festlegt. Ein Baugesuch wird später zwar nötig sein. Andreas Müller erklärt:
«Die Bauherrschaft erhält dank dem Vorprojekt aber Planungssicherheit und kann auf dieser Grundlage ein detailliertes Bauprojekt ausarbeiten.»
Gegen den Vorentscheid, der öffentlich auflag, gingen sechs Einwendungen ein. «Streitpunkt ist in erster Linie die Gebäudehöhe», sagt Müller. Die Einwendungsverhandlungen wurden bereits geführt, zu einer Einigung kam es allerdings nicht.
«Wir haben das Vorprojekt wie ein Bauprojekt behandelt», führt Gemeindeammann Pius Graf (SP) aus. Der Gemeinderat werde den Entscheid zum Vorprojekt voraussichtlich noch in diesem Jahr fällen. Dieser kann erneut angefochten werden. Es könnte also noch eine Weile dauern, bis die Villa dem Erdboden gleichgemacht wird.
Die folgenden zwei Bilder aus dem Badener Stadtarchiv zeigen die Villa Anfang des 20. Jahrhundert:
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