Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte gegenüber dem KURIER , dass ihr die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen „ausgesprochen wichtig“ sei. Abgesehen davon hielt sie fest, dass „das erforderliche Mindestalter bei Operationen“ schon jetzt „eine Komponente von vielen“ sei, die „sehr streng geregelt ist“. Es gelte zwei Dinge sicherzustellen: die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz. Aber auch das Vermeiden irreversibler (und möglicherweise kontraproduktiver, Anm.) Behandlungen. „Wichtig ist die beste Versorgung für den Bedarf zur Verfügung stellen zu können.“
Von den Neos hieß es am Dienstag, man befürworte seit Jahren, dass geschlechtsangleichende Eingriffe und Behandlungen „frühestens ab dem Alter von 18 Jahren und nach professioneller Abklärung“ möglich sein sollten. Wissenschaftliche Studien würden belegen, „dass sich derart massive Veränderungen bei Minderjährigen später oft als zu voreilig herausstellen können“.
Minderjährigen mit Formen der Geschlechtsdysphorie solle aber jedenfalls eine gute psychische Begleitung zur Verfügung stehen.
Deutlich schärfer ist die Warnung, die Kurt Krickler gegenüber dem KURIER formuliert. Der Mitgründer der Homosexuelleninitiative Wien (Hosi) hält es für „verstörend“, wie unkritisch die Bewegung mit der Transgender-Thematik umgeht: „Es ist bekannt, dass 80 Prozent der Transkinder und Transjugendlichen in Wirklichkeit mit ihrer Homosexualität hadern“, sagt Krickler. „Wenn man jetzt deren Homosexualität wegtherapiert und wegoperiert, ist das nicht nur erst recht eine Konversionstherapie, sondern letztlich auch eine Genitalverstümmelung aus Homophobie. Welches Interesse kann die Lesben- und Schwulenbewegung daran haben?“
Krickler sieht die Regierung und die Parteien in der Verantwortung, Anliegen von Nichtregierungsorganisationen auf deren Konsequenz und Wissenschaftlichkeit zu prüfen. Natürlich hätten NGOs Narrenfreiheit bei ihren Forderungen. Aber man müsse diese ja nicht ausnahmslos ernst nehmen oder immer vertreten. Insbesondere nicht als staatliche Stelle. Krickler meint hier etwa das Justizministerium, das an einem „skandalösen Gesetzesentwurf zum Verbot von Konversionsmaßnahmen “ mitgearbeitet habe.
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