Stand: 19.05.2025, 17:03 Uhr
Von: Josef Hauser
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Der Bebauungsplan „Am Schweinsbichl“ mit einem eher ungewöhnlichen Vorhaben stand erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats von Reit im Winkl.
Reit im Winkl – Das Bauleitverfahren mit dem Ziel der Herausnahme von zwei Grundstücken als allgemeines Wohngebiet in einem Teilbereich des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ schloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ab. Außerdem ging es um einen Bauantrag auf Einbau eines Schießstätte im Festsaal und um einen auf Anbau an einem Anwesen an der Ahornstraße.
Mehr zum ThemaWinklmoosalm, Bad-Abriss, Hochwasser-Schutz, Generationenbrücke: So steht‘s um Millionen-ProjekteDie Absicht der Gemeinde war es, den Bebauungsplan “Am Schweinsbichl“ in einem Teilbereich aufzuheben, parallel dazu den betreffenden Geltungsbereich im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet zurückzunehmen und diesen wieder in eine Fläche für die Landwirtschaft umzuwidmen, unter anderem wegen der dort bestehenden mangelnden Erschließung. In der Zeit von Mitte März bis Mitte April fand zu den beiden dazu eingeleiteten Bauleitverfahren eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind dazu jeweils keine Stellungnahmen eingegangen. Die ebenfalls beteiligten Behörden haben mitgeteilt, dass dazu keine Anregungen vorgetragen werden beziehungsweise Einverständnis besteht. So beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufhebungssatzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung. Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich stellte er ebenfalls einstimmig fest. Somit sind beide Bauleitverfahren nun abgeschlossen. Martin Wilhelm (CSU) bedankte sich bei der Verwaltung für ihre gründliche Arbeit dazu.
Von der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft lag ein Bauantrag auf Einbau einer mobilen Schießstätte im Obergeschoss des Festsaals vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) unterrichtete, dass ein Gutachten erstellt wurde, das zum Ergebnis kommt, dass unter Einhaltung der im Gutachten genannten Punkte keine sicherheitstechnischen Einwände bestehen. Er nannte es erfreulich, dass nach der Schließung der bisherigen Räume im Hallenbad nun eine Räumlichkeit für den Schützenverein gefunden werden konnte. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Mehr zum ThemaEcht neutral? Ermittlungen zum Todesschuss von Grassau: Das passiert im geheimnisvollen Dezernat 13Weiter ging es um einen Bauantrag auf Anbau an ein touristisch genutztes Haus am Ende der Ahornstraße einschließlich baulicher und energetischer Sanierung, Abbruch der Dreifachgarage und Ersatz durch einen Doppelcarport. Der Gemeinderat erteilt für diesen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, ebenfalls für hierbei erforderlichen Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans hinsichtlich Dachüberstand und Form des Baukörpers sowie für die Ausnahme zur touristischen Nutzung. Ein bereits vorgelegtes Nutzungskonzept ist als Bestandteil der Baugenehmigung mitaufzunehmen.
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