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„Ich werde das Tor zur Hölle aufstoßen“ – Handwerker mit losem Mundwerk in Salzburg verurteilt
Stand: 08.04.2025, 11:08 Uhr
Von: Michael Hudelist
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Ein 48-jähriger Steirer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er eine Richterin bedroht hatte. Er behauptet, seine Worte seien falsch interpretiert worden. Die Richterin zeigte sich geduldig, aber unbeeindruckt.
Salzburg – Ein 48-jähriger Steirer wurde heute von einer Einzelrichterin zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der sechsmal vorbestrafte Mann soll von einer Richterin am Landesgericht eine mildere Strafe gefordert und bei Nichterfüllung gedroht haben: „Ich werde das Tor zu Hölle aufstoßen, dass Sie selbst geöffnet haben“, und „Wer nicht hören will, muss fühlen“. In seine Drohung soll er auch das private Umfeld der Richterin mit einbezogen haben.
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig, einen von der Richterin beigestellen Anwalt lehnte er vor der Verhandlung ab. „Wenn der Inhalt des Mails als Drohung aufgefasst wurde, dann tut mir das leid“, sagte der gelernte Handwerker, der aber aktuell von „Zuwendungen“ seiner Familie lebt. Zur Rechtfertigung meinte er, er habe jahrelang in einer anderen Strafsache – es ging um eine Schadenswiedergutmachung – an die (bedrohte) Richterin Mails und Briefe geschickt, aber nie eine Antwort bekommen, „dann bekommt man schon das Gefühl, die bei Gericht verarschen dich“. Er habe dann in der zuständigen Abteilung angerufen und die Auskunft erhalten, er müsse persönlich kommen.
Verteidigung und Reue des Angeklagten
Die Richterin, die seinen Fall am Dienstagmittag verhandelte, zeigte sich sehr geduldig, „ich habe ihnen einen Anwalt zur Seite gestellt, um sich zu beraten, aber sie haben das Angebot nicht angenommen“. Die Richterin hätte die Verhandlung sogar noch einmal vertagt, wenn der Angeklagte das Angebot mit der Beratung angenommen hätte. „Ich bin ungehalten gegenüber allem, was aus diesem Haus kommt“, drückte sich der Handwerker sehr gewählt aus.
Nach einer dann doch kurzen Besprechung mit dem Verfahrenshelfer zeigte sich der Mann dann doch geständig, „dass ich das geschrieben habe, aber nicht geständig, dass ich damit jemanden ernsthaft bedrohen wollte. Ich habe nicht erwartet, dass sich die damalige Richterin bedroht fühlt“. Die Richterin verhängte am Ende eine Haftstrafe von fünf Monaten, auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder die Staatsanwältin, noch der Angeklagte gaben eine Erklärung ab. Nachdem der Angeklagte den Saal verlassen hatte, wunderte sich die Richterin, „dass ein amtsbekannter Angeklagter mit einem großen Regenschirm in das Haus und in den Verhandlungssaal darf“. Der Mann humpelte ein wenig, womöglich nutzt der den Schirm auch als eine Art Gehstock. (hud)
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