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McDonald’s in Wattwil verzögert sich weiter – weil der Boden belastet ist?
Auch im Mai 2025 lässt das erste Toggenburger McDonald’s-Restaurant weiter auf sich warten. Eine ältere Studie des Kantons zeigt: Auf dem Areal, auf dem sich die Parzelle befindet, wurden Belastungen mit Reaktorqualität und Sonderabfälle gefunden.

Die Pläne von McDonald’s Schweiz, in Wattwil ihre erste Toggenburger Filiale zu eröffnen, wurden bereits im Oktober 2023 publik. Das Restaurant mit Drive-Thru soll neben dem Aldi an der Rietwisstrasse gebaut werden. McDonald’s Schweiz hat dazu ein 2941 Quadratmeter umfassendes Grundstück der Aldi Suisse AG erstanden.
Schon im Frühling 2024 wurden die Visiere auf dem Grundstück errichtet, und Jae Ah Kim, Leiterin Kommunikation von McDonald’s Schweiz, sagte im März vergangenen Jahres: «Wenn alles gut läuft, dann kann man hier noch vor Weihnachten in die ersten McDonald’s-Burger beissen.»
Mittlerweile sind Weihnachten und der Winter einige Monate her, der Sommer mit grossen Schritten auf dem Vormarsch, und auf der Wiese neben der Aldi-Filiale in Wattwil stehen weiterhin nur die Visiere. McDonald’s Schweiz fasst sich nach wie vor knapp. Auf Anfrage sagt Mediensprecher Alberto Picece: «Es ist normal, dass Bewilligungsprozesse teilweise länger dauern. Wir sind aber optimistisch, dass wir das Restaurant in Wattwil eröffnen können. Genauere Angaben zum Zeitpunkt können wir jedoch keine machen.»
Aufgrund des hängigen Verfahrens könne auch der Kanton derzeit keine weiteren Auskünfte geben.
«Belastungen mit Reaktorqualität im Untergrund»
Womöglich bringt eine Studie, die im Dezember 2019 vom Kanton St.Gallen im Zusammenhang mit der Thursanierung in Wattwil publiziert wurde, etwas Licht in die Sache. In der Studie, die belastete Standorte im Bereich der projektierten Thursanierung prüfte, kommt auch das Heberlein-Areal vor, auf dem sich die Parzelle neben dem Aldi befindet.
Nach der Schliessung der Heberlein Textil AG im Mai 2001 fanden Rückbauarbeiten auf dem Areal statt. Im Schlussbericht nach den Rückbauarbeiten hielt die Peter Link AG fest, dass das Areal auf «Inertstoffqualität oder besser» saniert wurde.
Die Studie des Kantons St.Gallen vom Dezember 2019 hält allerdings fest: «Spätere Aushubarbeiten am Standort haben gezeigt, dass im Untergrund auch Belastungen mit Reaktorqualität oder Sonderabfall vorhanden waren. Relevant sind insbesondere auch zahlreiche ehemalige Entsorgungsleitungen sowie Sickeranlagen.»
Bauherrschaft muss nachweisen, dass Boden unproblematisch ist
«Dabei handelt es sich um Abfälle, die sich chemisch und/oder biologisch verändern können, in diesem Sinne ‹reagieren›», schreibt Antonella Armirotti, Mitarbeiterin Kommunikation des kantonalen Bau- und Umweltdepartements, auf Anfrage. Heute spreche man nicht mehr von Reaktormaterial sondern von Typ E Material. Das Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen habe derweil keine Kenntnis von radioaktivem Material auf dem Heberlein-Areal, welches von verschmutztem Untergrundmaterial stammen könnte.
Damit ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort bewilligt werden kann, muss die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darlegen, dass dem Vorhaben aus abfall- und altlastenrechtlicher Sicht keine Hindernisse entgegenstehen. Diese Abklärungen hat das Amt für Umwelt vom Gesuchsteller verlangt, die Ergebnisse sind zurzeit noch ausstehend.
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